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GAK-Tennis Sommercamps

Seid dabei bei den Sommercamps 2024!

Die Tennisschule veranstaltet auch heuer wieder die beliebten Sommercamps im Juli, August und September auf der GAK-Tennis-Anlage in der Körösistraße. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene bei den Sommercamps der GAK-Tennisakademie sind alle Kinder herzlich willkommen, die Tennis lernen oder sich verbessern möchten.

Zu den untenstehenden Terminen finden diese jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Freitag von 9 bis 12:30 Uhr statt. Der letzte Camptag steht ganz im Zeichen des Abschlussturniers mit entsprechender Siegerehrung und Mittagessen ab 12 Uhr.
 

Am ersten Spieltag werden die Kinder ihrem Können nach in Gruppen eingeteilt. Und dann geht es auch schon los! Ganz nach dem Motto der GAK-Tennisakademie - "mit Spaß und Professionalität zum Erfolg". Von 12 bis 13 Uhr ist Mittagspause, in der die Kinder auch ein Mittagessen im Klubhaus bekommen. Die Nachmittage werden ebenfalls sportiv verbracht, wobei hier auch auf die Wünsche der Kursteilnehmer Rücksicht genommen wird. So reicht das Programmangebot von Tennis, über Tischtennis, Beachvolley Ball, Schwimmen, etc.

Termine 2024

8. Juli – 12. Juli
15. Juli - 19. Juli

22. Juli - 26. Juli
29. Juli - 2. August
26. August – 30. August
2. September - 6. September

Kosten/Woche
für Tennisstunden, Mittagessen, Badeeintritte, etc.: 299,- Euro
max. 30 Kinder pro Campwoche

 

Flyer zum Download

Um Ihr Kind verbindlich zum Sommercamp 2024 anzumelden, bitten wir das Formular vollständig auszufüllen und abzuschicken.

Anmeldung Sommercamp

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verbindlich zum Sommercamp der GAK-Tennisakademie zu folgendem Termin an:

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Kosten inkl. Mittagessen: 299,- Euro


Die Anmeldung zum oben angegebenen Termin ist verbindlich. Ein Storno ist bis 14 Tage vor Beginn des gewählten Termins kostenfrei möglich. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Beginn fallen 50% des Kursbeitrages an. Bei Stornierung innerhalb der letzten Woche werden die gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt.


Daten des Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters. Dieser verpflichtet sich zur Zahlung aller Verbindlichkeiten auch im eigenen Namen.

Der Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter verpflichtet sich bei Anmeldung eines Kindes oder Jugendlichen zur Zahlung aller Verbindlichkeiten auch im eigenen Namen.

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