Fair Play wird am GAK groß geschrieben


Wenn ein Verein mit all seinen Mitgliedern gut funktionieren soll, ist es unerlässlich, bestimmte Regeln aufzustellen - und auch einzuhalten. Damit das gemeinsame Sporteln am Klub gut funktioniert, gibt es unsere Klubordnung, die Vereinsstatuten sowie die Platzregelung mit der GAK-Tennisakademie.

Das Erfreuliche: Über weite Strecken darf Lob ausgesprochen werden. Mit ihrer freundlichen, rücksichtsvollen und fairen Art tragen unsere Mitglieder dazu bei, dass man beim GAK-Tennis durchaus von einem schönen und angenehmen Klubleben sprechen darf.

Wichtige Grundlagen gibt es trotzdem, die man immer wieder in Erinnerung rufen darf.
Wenn alle Mitglieder ein wenig zur Platzpflege beitragen, freut sich auch unser Platzwart Dusan Vasic. Soll heißen: Wir ersuchen darum, die Plätze nach Gebrauch richtig abzuziehen. In der warmen Jahreszeit hilft es auch, die Plätze selbst vor dem Spiel abzuspritzen.

Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass der Parkplatz nur jenen Mitgliedern zur Verfügung steht, die eine Parkkarte gekauft haben und diese während der Zeit auf dem Parkplatz im geparkten Fahrzeug auch sichtbar vorweisen können. Ein Einlassen von Spielpartnern ohne Parkberechtigung durch Öffnen des Schrankens ist nicht zulässig.

Die Mehrzahl der Mitglieder hält sich, wie erwähnt, dankenswerterweise an unsere Regeln. Um diese Mitglieder zu schützen, weisen wir höflich darauf hin, dass wir bei Verstössen gegen Regelungen - im Speziellen zum Thema Parken, Platzstornierung, Spielen mit klubfremden Gästen sowie Hallennutzung - künftig auch Sanktionen setzten müssen. 

Nicht-Stornieren von gebuchten Plätzen (Klubordnung Punkt 3.): beim ersten Mal „Verwarnung“, beim zweiten Mal Sperre von Venuzle für 1 Woche und beim dritten Mal behält sich der Vorstand vor, weitere Maßnahmen zu setzen

Allgemeine Regelungen zu Gastspielern während der Freiluftsaison: beim ersten Mal „Verwarnung“, beim zweiten Mal Sperre von Venuzle für 1 Woche und beim dritten Mal behält sich der Vorstand vor, weitere Maßnahmen zu setzen

Allgemeine Regelungen zur Hallenbenützung während der Freiluftsaison: beim ersten Mal „Verwarnung“, beim zweiten Mal Sperre von Venuzle für 1 Woche und beim dritten Mal behält sich der Vorstand vor, weitere Maßnahmen zu setzen

Nicht-Einhalten der Park-Regelung (Klubordnung Punkt 12.): beim ersten Mal „Verwarnung“, beim zweiten Mal Sperre der Parkkarte für 2 Wochen und beim dritten Mal behält sich der Vorstand vor, weitere Maßnahmen zu setzen

Wir freuen uns auf ein wertschätzendes Miteinander unserer Mitglieder, die damit ganz wesentlich zu einem angenehmen Klubklima beitragen.